Fachforum II.II.2
Digitale Souveränität: Der Sicherheitssektor als Vorreiter oder verlieren wir den technologischen Anschluss?
Fachforum II.II.2
Digitale Souveränität: Der Sicherheitssektor als Vorreiter oder verlieren wir den technologischen Anschluss?
Damit Sicherheitsbehörden effizient und effektiv arbeiten können, sind innovative Technologien, Know-how und Methoden erforderlich, damit Anwendungsbereiche wie Digitale Forensik, TKÜ, Krypto-Technologie oder Data Analytics wirkungsvoll zum Einsatz kommen. Diese Technologien kommen oftmals aus Staaten außerhalb der EU, wie z.B. USA, China, Russland oder Israel. Für viele innovative Ansätze fehlt jedoch oftmals die Rechtsgrundlage, noch sind die technologischen Abhängigkeiten, die sich aus den Anwendungen ergeben, transparent. Dem gegenüber steht der Forderung nach digitaler Souveränität, damit der Staat – und damit auch die Sicherheitsbehörden – souverän entscheiden können, welche Technologie zum Einsatz kommt und welche Auswirkungen sich hieraus ergeben. Mit der Diskussion um den Ausschluss des chinesischen Netzausrüsters Huawei aufgrund von Spionagevorwürfen rückte die Debatte der digitalen Unabhängigkeit Europas in den Fokus der Öffentlichkeit. Mittlerweile stehen auch US-amerikanische „Hyperscaler“ auf dem Prüfstand. Europa will sichere Infrastrukturen und eigene Kompetenzen in Schlüsseltechnologien erlangen. Laut Digitalstrategie der Europäischen Kommission soll Europa ein eigener Binnenmarkt für Daten und ein Standort für vertrauenswürdige KI werden. Das Bundesministerium des Innern hat mit zahlreichen Initiativen zum Thema Digitale Souveränität ein Handlungsprogramm entwickelt, um die Kontrolle über die eigene IT und dadurch Informationssicherheit, Datenschutz und Handlungsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung in Deutschland und Europa langfristig sicherzustellen. Auch in der Beschaffung von Verteidigungs- und Sicherheitsleistungen nimmt die Debatte um die digitale Souveränität einen immer größeren Stellenwert ein. Die Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) sieht für nationale Sicherheitsinteressen gewisse Spielräume vor: eine Grenzwanderung zwischen Marktabschottung und der Sicherung der staatlichen Funktionalität. Viele Bedarfsträger und Vergabestellen tun sich indes noch schwer, Anforderungen rechtssicher zu gewichten. Wir haben ein Panel aus Experten aus den Bereichen Cybersicherheit, Vergabe und Polizeiarbeit zusammengebracht, um die Problematik aus möglichst vielen Blickwinkeln zu beleuchten.