Fachforum II.II.3
Das Sicherheitsgesetz - Neue Rahmenbedingungen für die Sicherheitswirtschaft
Fachforum II.II.3
Das Sicherheitsgesetz - Neue Rahmenbedingungen für die Sicherheitswirtschaft
Private Sicherheitsdienste leisten mit ihren rund 260.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit in Deutschland. Das Gewerberecht ist keine geeignete Grundlage (mehr) für das Tätigwerden unserer Branche. Trotz der Festlegung im Koalitionsvertrag der noch amtierenden Bundesregierung im Frühjahr 2018 wurde in dieser Legislaturperiode kein eigenständiges Sicherheitsdienstleistungsgesetz mehr auf den Weg gebracht, obwohl das Bundesinnenministerium sehr intensiv an einem Referentenentwurf arbeitet. Ein Meilenstein war der Wechsel in der Ressortzuständigkeit für unsere Branche vom Bundeswirtschafts- auf das Bundesinnenministerium zum 1. Juli 2020. Im Interesse der Inneren Sicherheit in Deutschland muss von der neuen Bundesregierung ein Sicherheitsdienstleistungsgesetz auf den Weg und im Bundestag verabschiedet werden.