Generalbundesanwalt Dr. Peter Frank

Bild
Portrait Dr. Peter Frank

Generalbundesanwalt

Bundesgerichtshof in Karlsruhe

Seit Oktober 2015 ist der deutsche Jurist Dr. Peter Frank Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof mit Sitz in Karlsruhe und damit in Deutschland unter anderem für die strafrechtliche Verfolgung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen verantwortlich. Zudem wirkte er seit Oktober 2018 als Mitglied des Ausschusses nach Art. 14 Abs. 3 der EU-Verordnung zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft an der Auswahl der Europäischen Generalstaatsanwältin und der Europäischen Staatsanwälte mit.
Zuvor war Peter Frank Generalstaatsanwalt in München sowie seit 1. April 1995 als Staatsanwalt, Richter und Beamter in verschiedenen Verwendungen bei der Staatsanwaltschaft München I, dem Landgericht München I, dem Oberlandesgericht München sowie im Bayerischen Staatsministerium der Justiz tätig. Er hat an den Universitäten Würzburg und München Rechtswissenschaften studiert und den akademischen Grad des „Doctor iuris “ an der Universität Würzburg mit einer Arbeit zu einem strafrechtlichen Thema erworben.